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Die Stadt Lahr ehrt jährlich Nachwuchsmusikerinnen und -musiker für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben.
Bis 2025 wurden dafür die Musikmedaille und die Ensemblemusikmedaille verliehen. Ab 2026 erfolgt die Würdigung durch die Verleihung der Goldenen Note und Silbernen Note in Urkundenform.
Geehrt werden Schülerinnen und Schüler
Die Goldene und Silberne Note werden für Erfolge auf Landes- und Bundesebene verliehen.
Die Vergaberichtlinen können nachfolgend eingesehen werden.
Richtlinien
für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald
1. Allgemeines
Die Stadt Lahr/Schwarzwald ehrt Schülerinnen und Schüler für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbwerben (Präsenz und Onlinebewerbe). Verliehen werden die Goldene Note und die Silberne Note in Form einer Urkunde für Einzel- und Ensembleleistungen.
2. Voraussetzungen
Folgende Voraussetzung sind für die Schülerinnen und Schüler zu beachten:
Sie müssen mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:
3. Auszeichnung Solo und Kammermusik
Die Auszeichnung der Stadt Lahr/Schwarzwald wird an Solistinnen und Solisten und Kammermusikensembles bis zur Größe eines Nonetts verliehen. Jedes einzelne Mitglied eines Kammermusikensembles wird mit einer Urkunde ausgezeichnet.
4. Auszeichnung Ensemble
Die Auszeichnung der Stadt Lahr/Schwarzwald wird an alle Mitglieder von Ensembles im Bereich der U-Musik und E-Musik ab zehn Musizierenden verliehen.
5. Weiteres
Bei Erringung mehrerer Preise durch eine Person oder ein Ensemble wird nur eine Urkunde vergeben, und zwar für die höchste Auszeichnung. Die anderen Preise werden entsprechend vermerkt. Wenn eine Person die Voraussetzungen für die Ehrung mit einer „Note“ sowie einer „Note für Ensemble“ erfüllt, wird sie mit beiden Urkunden ausgezeichnet.
Die Ehrung erfolgt ausschließlich für die Teilnahme an Wettbewerben, die von einschlägigen, allgemein anerkannten Verbänden oder Institutionen getragen oder anerkannt werden. Die Prüfung der Ehrungsvoraussetzungen erfolgt durch die Abteilung Kultur der Stadt Lahr, ggf. unter Einbeziehung von Musikfachleuten/-institutionen.
In besonders gelagerten Fällen können auch Ehrungen in Abweichung von Ziffer 3 und 4 dieser Richtlinien vorgenommen werden.
6. Verleihung
Die Musikmedaille und die Ensemblemusikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald wird grundsätzlich einmal im Jahr verliehen. Vorschläge für Ehrungen sind mit entsprechender Begründung und Nachweisen bei der Abteilung Kultur der Stadt Lahr/Schwarzwald einzureichen. Die Abt. Kultur entscheidet über die Ehrungen und über die Art der Durchführung. Der Kulturausschuss wird über die jährlichen Preisträger informiert.
7. Gültigkeit der Zuschussregelung
Diese Richtlinien gelten ab Inkrafttreten bis auf Widerruf.
8. Schlussbemerkungen
8.1.Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer Auszeichnung nach diesen Richtlinien besteht nicht.
8.2.Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 01.01.2026 in Kraft. Die vorhergehende Fassung vom 20.03.2023 tritt außer Kraft.
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Markus Ibert
Oberbürgermeister Stadt Lahr