Temporäre Förderung
Diese "Temporären Fördermittel" können für bestimmte Kulturprojekte, die Unterstützung bei einmaligen Anschaffungen und die Umsetzung anderer einmaliger Vorhaben von den Lahrer Kulturträgern und Kulturtreibenden beim Kulturamt beantragt werden. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung, spätestens bis 15. Mai für das Folgejahr, ist jedoch Voraussetzung, damit die Anträge in die Haushaltsberatungen aufgenommen werden können. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden! Weitere Informationen sind im Kulturamt erhältlich.
Einen kleinen Leitfaden für solche Anträge finden Sie hier.