Temporäre Förderung

Der Gemeinderat der Stadt Lahr stellt jährlich, neben der Regelbezuschussung hauptsächlich von Musik- und Gesangvereinen, Mittel im städtischen Haushalt für einmalige, projektbezogene Zuschüsse bereit.

Diese "Temporären Fördermittel" können für bestimmte Kulturprojekte, die Unterstützung bei einmaligen  Anschaffungen und die Umsetzung anderer einmaliger Vorhaben von den Lahrer Kulturträgern und Kulturtreibenden beim Kulturamt beantragt werden. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung, spätestens bis 15. Mai für das Folgejahr, ist jedoch Voraussetzung, damit die Anträge in die Haushaltsberatungen aufgenommen werden können. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden! Weitere Informationen sind im Kulturamt erhältlich.

Einen kleinen Leitfaden für solche Anträge finden Sie hier.