Nutzungsbedingungen + Vermietung
Die Überlassung von Parktheater, Pflugsaal, Aktienhof und Alter Ratssaal wird vom Kulturamt der Stadt unter Erhebung von Benutzungsentgelten vertraglich geregelt.
Bei der Vermietung dieser Räume gelten – genau wie bei den anderen Veranstaltungsräumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr – die Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen.
Weitere Einzelheiten stehen in:
- der Entgeltordnung für die Benutzung von städtischen Veranstaltungsräumen,
- dem Entgeltverzeichnis für die Benutzung von städtischen Veranstaltungsräumen
- und der Richtlinie für die Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen.
Kontakt
Hildegard Scherrmann
Kulturamt
Altes Rathaus
Kaiserstraße 1
77933 Lahr
Tel.: 07821 / 95 02-16
Fax: 07821 / 910 754-50
E-Mail: kulturamt@lahr.de