Nutzungsbedingungen + Vermietung
Die Überlassung von Parktheater, Pflugsaal, Aktienhof und Alter Ratssaal wird vom Amt für Kultur, Musik und Medien der Stadt Lahr unter Erhebung von Benutzungsentgelten vertraglich geregelt.
Bei der Vermietung dieser Räume gelten – genau wie bei den anderen Veranstaltungsräumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr – die Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen.
Weitere Einzelheiten stehen in:
- der Entgeltordnung für die Benutzung von städtischen Veranstaltungsräumen,
- dem Entgeltverzeichnis für die Benutzung von städtischen Veranstaltungsräumen
- und der Richtlinie für die Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen.
Kontakt
Corinna Putman
Kulturamt
Altes Rathaus
Kaiserstraße 1
77933 Lahr
Tel.: 07821 / 95 02-20
Fax: 07821 / 910 754-50
E-Mail: kulturamt@lahr.de