Goldene/Silberne Note der Stadt Lahr

Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben.

Die Stadt Lahr ehrt jährlich Nachwuchsmusikerinnen und -musiker für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben.

Bis 2025 wurden dafür die Musikmedaille und die Ensemblemusikmedaille verliehen. Ab 2026 erfolgt die Würdigung durch die Verleihung der Goldenen Note und Silbernen Note in Urkundenform.

Geehrt werden Schülerinnen und Schüler

  • der öffentlichen Schulen in Lahr
  • der Städtischen Musikschule Lahr
  • der privaten Musikschulen und privaten Musiklehrkräfte in Lahr
  • von sonstigen Lahrer musikpädagogischen Einrichtungen sowie
  • Mitglieder von Lahrer Musik- und Gesangvereinen
  • einzelne Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lahr

Die Goldene und Silberne Note werden für Erfolge auf Landes- und Bundesebene verliehen.

Die Vergaberichtlinen können nachfolgend eingesehen werden.

Richtlinien

für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald

 

1. Allgemeines

Die Stadt Lahr/Schwarzwald ehrt Schülerinnen und Schüler für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbwerben (Präsenz und Onlinebewerbe). Verliehen werden die Goldene Note und die Silberne Note in Form einer Urkunde für Einzel- und Ensembleleistungen.

 

2. Voraussetzungen

Folgende Voraussetzung sind für die Schülerinnen und Schüler zu beachten:

Sie müssen mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:

  • in Lahr wohnhaft sein
  • musikpädagogische Angebote in Lahr wahrnehmen
  • eine allgemeinbildende Schule in Lahr besuchen,
  • einem Verein aus Lahr mit musikalischem Bezug angehören.

 

3. Auszeichnung Solo und Kammermusik

Die Auszeichnung der Stadt Lahr/Schwarzwald wird an Solistinnen und Solisten und Kammermusikensembles bis zur Größe eines Nonetts verliehen. Jedes einzelne Mitglied eines Kammermusikensembles wird mit einer Urkunde ausgezeichnet.

  1. Die Goldene Note erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Bundeswettbewerb Jugend musiziert und Jugend jazzt.
  2. Die Silberne Note erhalten:
  • 1. und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei Landeswettbewerben Jugend musiziert und Jugend jazzt.
  • 1. und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei Wettbewerben auf Landesebene, wenn das Leistungsniveau mit dem eines Landeswettbewerbs Jugend musiziert oder Jugend jazzt vergleichbar ist.

 

4. Auszeichnung Ensemble

Die Auszeichnung der Stadt Lahr/Schwarzwald wird an alle Mitglieder von Ensembles im Bereich der U-Musik und E-Musik ab zehn Musizierenden verliehen.

  1. Die Goldene Note für Ensemble wird für einen 1. und 2. Preis bei nationalen und internationalen Wettbewerben vergeben.
  2. Die Silberne Note für Ensemble wird vergeben für:
  • einen 3. Preis sowie einer erfolgreichen Teilnahme bei internationalen Wettbewerben vergeben.
  • 1. und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei Wettbewerben auf Landesebene.

 

5. Weiteres

Bei Erringung mehrerer Preise durch eine Person oder ein Ensemble wird nur eine Urkunde vergeben, und zwar für die höchste Auszeichnung. Die anderen Preise werden entsprechend vermerkt. Wenn eine Person die Voraussetzungen für die Ehrung mit einer „Note“ sowie einer „Note für Ensemble“ erfüllt, wird sie mit beiden Urkunden ausgezeichnet.

 

Die Ehrung erfolgt ausschließlich für die Teilnahme an Wettbewerben, die von einschlägigen, allgemein anerkannten Verbänden oder Institutionen getragen oder anerkannt werden. Die Prüfung der Ehrungsvoraussetzungen erfolgt durch die Abteilung Kultur der Stadt Lahr, ggf. unter Einbeziehung von Musikfachleuten/-institutionen.

In besonders gelagerten Fällen können auch Ehrungen in Abweichung von Ziffer 3 und 4 dieser Richtlinien vorgenommen werden.

 

6. Verleihung

Die Musikmedaille und die Ensemblemusikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald wird grundsätzlich einmal im Jahr verliehen. Vorschläge für Ehrungen sind mit entsprechender Begründung und Nachweisen bei der Abteilung Kultur der Stadt Lahr/Schwarzwald einzureichen. Die Abt. Kultur entscheidet über die Ehrungen und über die Art der Durchführung. Der Kulturausschuss wird über die jährlichen Preisträger informiert.

 

7. Gültigkeit der Zuschussregelung

Diese Richtlinien gelten ab Inkrafttreten bis auf Widerruf.

 

8. Schlussbemerkungen

8.1.Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer Auszeichnung nach diesen Richtlinien besteht nicht.

8.2.Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 01.01.2026 in Kraft. Die vorhergehende Fassung vom 20.03.2023 tritt außer Kraft.

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Markus Ibert

Oberbürgermeister Stadt Lahr