Stadthalle Lahr

Nutzungsbedingungen + Vermietung

Lahrer Vereine, Veranstalter und teils auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, städtische Räume für ihre Anlässe zu mieten.

Die Überlassung von Parktheater, Pflugsaal, Aktienhof und Alter Ratssaal wird vom Amt für Kultur, Musik und Medien der Stadt Lahr unter Erhebung von Benutzungsentgelten vertraglich geregelt.

 

Bei der Vermietung dieser Räume gelten – genau wie bei den anderen Veranstaltungsräumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr – die Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen.

 

Weitere Einzelheiten stehen in:

 

 

Kontakt

Kerstin Molnár
Kulturamt
Altes Rathaus
Kaiserstraße 1
77933 Lahr

Tel.: 07821 / 9502-16
Fax: 07821 / 910-75450
E-Mail: kerstin.molnar@lahr.de